| | Ölabscheiderservice – Pflicht, Technik und VertrauenOb in Werkstätten, Tankstellen oder auf Betriebshöfen: Wo mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet wird, ist der Ölabscheider mehr als nur ein Bauteil – er ist ein Umweltwächter. Damit er zuverlässig funktioniert, braucht es regelmäßige Kontrollen, professionelle Wartung und einen Fachbetrieb mit Know-how. Genau hier kommen wir ins Spiel. Monatliche Kontrolle – der kleine Check mit großer Wirkung Schon mit einfachen Mitteln lässt sich der Zustand des Ölabscheiders im Auge behalten. Monatlich steht auf dem Plan:
Halbjährliche Wartung – Fachbetriebspflicht!Hier wird’s ernst: Alle sechs Monate ist eine Wartung durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach WHG (§ 62 Wasserhaushaltsgesetz) vorgeschrieben. Unsere Leistungen umfassen:
Warum Fachbetrieb? Ganz einfach: Nur wer entsprechend geschult, zertifiziert und ausgestattet ist, darf diese Arbeiten durchführen – gesetzlich geregelt, klar definiert. Und das sind wir.
Generalinspektion – alle fünf Jahre, kein PardonSpätestens alle fünf Jahre (bei Leichtflüssigkeitsabscheidern), nach Umbauten oder nach Unfällen ist eine Generalinspektion Pflicht. Sie darf nur durch einen Fachkundigen nach DIN 1999-100 erfolgen. Unsere Leistungen:
Diese Inspektion ist kein Wunschkonzert – sie ist behördlich gefordert. Versäumnisse können empfindliche Strafen und Umweltprobleme nach sich ziehen.
|