Ölabscheiderservice – Pflicht, Technik und Vertrauen

Ob in Werkstätten, Tankstellen oder auf Betriebshöfen: Wo mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet wird, ist der Ölabscheider mehr als nur ein Bauteil – er ist ein Umweltwächter. Damit er zuverlässig funktioniert, braucht es regelmäßige Kontrollen, professionelle Wartung und einen Fachbetrieb mit Know-how. Genau hier kommen wir ins Spiel.

Monatliche Kontrolle – der kleine Check mit großer Wirkung

Schon mit einfachen Mitteln lässt sich der Zustand des Ölabscheiders im Auge behalten. Monatlich steht auf dem Plan:

  • Sichtkontrolle auf Ablagerungen und Gerüche

  • Kontrolle der Schlamm- und Ölschichtdicke (z. B. mit Messstab)

  • Prüfung des Koaleszenzelements (falls vorhanden)

  • Sichtprüfung der Warnanlage (Leckanzeige, Ölstandssensor)

Halbjährliche Wartung – Fachbetriebspflicht!

Hier wird’s ernst: Alle sechs Monate ist eine Wartung durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach WHG (§ 62 Wasserhaushaltsgesetz) vorgeschrieben. Unsere Leistungen umfassen:

  • Entleerung und Reinigung der Anlage

  • Kontrolle und ggf. Austausch von Dichtungen, Schwimmern, Koaleszenzfiltern

  • Prüfung der elektrischen und mechanischen Bauteile

  • Funktionstest der Warnanlage

  • Nachfüllen von Wasser (mit Protokollierung der Geruchsprobe)

  • Dokumentation der Arbeiten im Wartungsbericht

Warum Fachbetrieb? Ganz einfach: Nur wer entsprechend geschult, zertifiziert und ausgestattet ist, darf diese Arbeiten durchführen – gesetzlich geregelt, klar definiert. Und das sind wir.

 

Generalinspektion – alle fünf Jahre, kein Pardon

Spätestens alle fünf Jahre (bei Leichtflüssigkeitsabscheidern), nach Umbauten oder nach Unfällen ist eine Generalinspektion Pflicht. Sie darf nur durch einen Fachkundigen nach DIN 1999-100 erfolgen. Unsere Leistungen:

  • Sichtprüfung von Innen und Außen

  • Dichtheitsprüfung des Systems

  • Kontrolle der Dimensionierung (Einfluss von Änderungen im Betrieb)

  • Prüfung der Zuläufe, Rückstausicherung, Abflüsse

  • Erstellung eines vollständigen Prüfberichts inkl. Fotodokumentation

Diese Inspektion ist kein Wunschkonzert – sie ist behördlich gefordert. Versäumnisse können empfindliche Strafen und Umweltprobleme nach sich ziehen.