Das Verbotszeichen P021 „Mitführen von Hunden verboten“ dient zur eindeutigen Kennzeichnung von Bereichen, in denen Hunde nicht mitgeführt werden dürfen.
Das Schild wird im 3D-Druckverfahren hergestellt und bietet eine formstabile Alternative zu herkömmlichen Aufklebern. Die charakteristische Darstellung mit schwarzem Hundesymbol sowie rotem Verbotskreis und diagonalem Querbalken auf weißem Hintergrund ermöglicht eine schnell erkennbare und international verständliche Sicherheitskennzeichnung.
Das Verbotszeichen eignet sich beispielsweise für den Einsatz in Betrieben, Produktionsbereichen, Lagerräumen, Verkaufs- und Lebensmittelbereichen sowie anderen Betriebs- und Gebäudebereichen, in denen das Mitführen von Hunden aus hygienischen, sicherheitstechnischen oder betrieblichen Gründen untersagt ist.
Bedeutung P021 – Mitführen von Hunden verboten
Das Verbotszeichen P021 nach DIN EN ISO 7010 kennzeichnet Bereiche, in denen das Mitführen von Hunden verboten ist.
Durch die eindeutige Symbolik kann das Verbot unabhängig von einer zusätzlichen textlichen Beschriftung schnell erkannt werden.
Produktdetails
- Verbotszeichen P021
- Bezeichnung: Mitführen von Hunden verboten
- nach DIN EN ISO 7010
- Herstellung im 3D-Druckverfahren
- formstabiles Sicherheitsschild
- schwarzes Hundesymbol
- roter Verbotskreis mit diagonalem Querbalken
- weißer Hintergrund
- verschiedene Größen wählbar
- zur betrieblichen Sicherheitskennzeichnung
Bitte wählen Sie die gewünschte Größe über das Auswahlfeld aus.
Hinweis:
Die erforderliche Größe und Anbringung richten sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich, der notwendigen Erkennungsweite und den geltenden Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung.