Das Verbotszeichen P027 „Personenbeförderung verboten“ dient zur eindeutigen Kennzeichnung von Aufzügen und Transporteinrichtungen, die nicht zur Beförderung von Personen benutzt werden dürfen.
Das Schild wird im 3D-Druckverfahren hergestellt und bietet eine formstabile Alternative zu herkömmlichen Aufklebern. Die charakteristische Darstellung mit schwarzer Person in einer Aufzugskabine, Richtungspfeilen sowie rotem Verbotskreis und diagonalem Querbalken auf weißem Hintergrund ermöglicht eine schnell erkennbare und international verständliche Sicherheitskennzeichnung.
Das Verbotszeichen eignet sich beispielsweise für den Einsatz an Lastenaufzügen, Warenaufzügen, Hebe- und Transporteinrichtungen sowie in Betrieben, Lagerhallen und Produktionsbereichen, in denen entsprechende Einrichtungen ausschließlich für den Transport von Gütern vorgesehen sind.
Bedeutung P027 – Personenbeförderung verboten
Das Verbotszeichen P027 nach DIN EN ISO 7010 kennzeichnet Einrichtungen, bei denen die Beförderung von Personen verboten ist. Es soll verhindern, dass Personen Aufzüge benutzen, denen die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung fehlen.
Durch die eindeutige Symbolik kann das Verbot schnell erkannt werden.
Produktdetails
- Verbotszeichen P027
- Bezeichnung: Personenbeförderung verboten
- nach DIN EN ISO 7010
- Herstellung im 3D-Druckverfahren
- formstabiles Sicherheitsschild
- schwarze Person in stilisierter Aufzugskabine mit Richtungspfeilen
- roter Verbotskreis mit diagonalem Querbalken
- weißer Hintergrund
- verschiedene Größen wählbar
- zur betrieblichen Sicherheitskennzeichnung
Bitte wählen Sie die gewünschte Größe über das Auswahlfeld aus.
Hinweis: Die erforderliche Größe und Anbringung des Verbotszeichens richten sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich, der erforderlichen Erkennungsweite und den geltenden Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung.
Für P027 gibt es darüber hinaus einen besonderen Normhinweis: Zum besseren Verständnis ist ein ergänzendes Textzeichen anzuwenden, sofern die Bedeutung des Sicherheitszeichens nicht bereits durch Anleitung, Schulung oder Unterweisung erläutert wurde.